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Mannbarkeitsprüfung

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K
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Der Lehrling, der seine Waffen gewonnenhatte, war nicht gleich dazu berechtigt, die mit Sandelholzgriffen versehenen Revolver eines wahren, reifen Revolvermanns zu tragen. Zunächst musste er mit weniger edlen Lehrlingsrevolvern vorlieb nehmen.
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